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Sozialamt fordert zu Straftat auf

Das Sozialamt in Chemnitz fordert zu Straftat auf – Ausnahme oder System?

Entscheiden Sie nach dem Beitrag selbst, ob das eine Ausnahme, systematische Diskriminierung oder nur eine gewisse Abgehobenheit  im Chemnitzer Sozialamt ist.

Ich habe mich für den Beitrag entschieden, weil es einer von zwei krassen Fällen in Chemnitz mit BAföG-Bezug ist, die mir fast gleichzeitig bekannt wurden.

Der hier geschilderte Fall endete meiner Meinung nach mit der Aufforderung eine Straftat zu begehen, was deutlich macht, was sich im Chemnitzer Sozialamt in den letzten Jahren eingeschlichen hat. Der zweite Fall ist im BAföG Amt des SWCZ bekannt und kann vielleicht noch „intern“ gelöst werden. Das sich so ein Verhalten ausbreiten konnte, hat auch mit der Führung der Ämter in den letzten Jahren zu tun. Leiterin des Sozialamtes ist Cornelia Utech.

In beiden Fällen sind jeweils (sehr gut integrierte) junge Frauen mit Migrationshinergrund betroffen, die jeweils auch sehr gut Deutsch sprechen.  Ob es einfach nur Schludrigkeit ist und nur zufällig zwei schwarze junge Frauen mit Migrationshintergrund betrifft, sollte jede(r) selbst entscheiden. Da die Fälle sehr zeitnah gleich bei zwei meiner Bekannten auftraten, ist es zumindest kein Einzelfall und weil beide schwarz sind, stellt sich natürlich die Frage, ob Diskriminierung für die jeweilige Schikane eine Ursache ist.

Hintergrund:

Aufgrund des Fachkräftemangels werden auch durch Chemnitzer Gesundheitseinrichtungen potentielle Pflegekräfte u.a. in Afrika angeworben, zuerst im Rahmen des „Freiwilligen Sozialen Jahres“ (FSJ, ca. 1 -1,5 J), dann als Azubi (ca. 3J.) und danach vielleicht als ausgebildete Fachkräfte. Das ermöglicht, über die ersten 4 1/2 Jahre eine kostengünstige Abschwächung des Fachkräftemangels im Pflegebereich. Die konkret Betroffene aus dem Senegal hat  auch aufgrund ihres Germanistikstudiums in Dakar sehr gute Deutschkenntnisse (Stufe B2), ist im Januar 2020 zum FSJ nach Chemnitz gekommen und hat die Anfangszeit (Frühjahr 2020) auf einer Coronastation in Chemnitz gearbeitet. Anfang September 2021 hat sie in Chemnitz ihre Ausbildung zur Pflegefachfrau aufgenommen (die Abläufe bis zur Arbeitsgenehmigung in Chemnitz dazu wären evtl. auch ein Thema hier).

Im Gegensatz zu „Flüchtlingen“ sind diese „angeworbenen“ Azubi, die von außerhalb Europas kommen, nicht berechtigt, Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder BAföG zu erhalten. Ein solcher Bescheid über wenigsten 1 Euro ist jedoch erforderlich, um z.B.  von der Rundfunkgebühr (inzwischen rund 19 €/Monat) befreit zu werden.  Da diese Azubi auch kein Kindergelt erhalten, ist es sehr eng, mit der Azubi-Vergütung über die Runden zu kommen und die Rundfunkgebühr eine sehr große Belastung. Die Belastung durch die Rundfunkgebühr war der konkrete Grund, dann doch wenigstens einen Wohngeldantrag zu stellen. Daraus ergab sich folgender

Ablauf mit dem Chemnitzer Sozialamt

… der in einer Anstiftung zu einer Straftat seitens des Chemnitzer Sozialamtes mündete:

  1. Azubi: Wohngeldantrag, auch mit Hinweis, dass dies wegen der Rundfunkgebühr erfolgt
  2. Rückmeldung Wohngeldstelle (Sozialamt): dass Antrag eingegangen ist, sie aber zusätzlich zu Mietvertrag und Azubi-Vertrag auch noch ihren BAföG Bescheid – als Mitwirkungspflicht- einreichen müsste (Antwort Wohngeldstelle 27.9.2021, PDF)
  3. Azubi: Antwort, dass sie nicht antragsberechtigt für BAföG ist und deshalb keinen solchen Bescheid hat:

    Schreiben an die Wohngeldstelle vom 30.9.2021 (Klick für größeres Bild)
  4. Antwort Wohngeldstelle: Hier beginnt die erste Schikane: Sie soll trotzdem einen BAföG – Antrag stellen (obwohl die BAföG-Bearbeitung des Sozialamtes quasi „nebenan“ mit im Gebäude sitzt und eine kurze Nachfrage im Haus, ggf. Anruf das geklärt hätte!):

    Aufforderung trotzdem BAföG-Antrag zu stellen, (Klick für größeres Bild)
  5. Azubi: Anschreiben ans BAföG-Amt um eine Bestätigung vom BAföG -Amt zu erhalten, dass sie nicht antragsberechtigt ist, oder falls sie doch einen Antrag stellen soll, Anfrage eines Termins, um Hilfe bei der Ausfüllung der Antragsformulare zu erhalten. Ebenso bereits Erklärung zur Situation der Eltern. (Schreiben vom 4.10.2021, PDF)
  6. BAföG-Amt (Sozialamt Chemnitz): Antwort, dass ein vollständiger BAföG-Antrag gestellt werden soll, weil das Wohngeldamt (zur Erinnerung: Kolleg:innen aus den „Nachbarzimmern“) das fordert. Außerdem wurde die Terminanfrage abgeleht, mit dem Hinweis, dass die Antragstellung so einfach wäre, dass dazu kein Termin erforderlich wäre. (Herkunft und Aufenthaltsstatus – also das Ausschlusskriterium für den BAföG-Antrag – waren sowohl der Wohngeldstelle als auch dem BAföG-Amt -beides Chemnitzer Sozialamt- zu dem Zeitpunkt bekannt). Kompletter Antrag inkl. Einkommen der Eltern wird gefordert (Schreiben von BAföG-Amt, 7.10.20217, PDF )
  7. Azubi: Schreiben an BAföG Amt, dass sie nun den Antrag stellt, und hofft, dass es nicht nur Schikane ist. Außerdem begründet Sie, warum sie das Einkommen der Eltern nicht über die mitgesendeten Formulare nachweisen kann (Schreiben vom 9.10.2021 ans BAföG Amt, PDF)
  8. BAföG -Amt (Sozialamt Chemnitz):  Explizite Aufforderung seitens des Sozialamtes Chemnitz, Falschangaben bei der Antragstellung zu machen und zu unterschreiben. Im Formular selbst steht, dass das strafrechtlich verfolgt wird! Meiner Meinung nach ist das eine Aufforderung/Anstiftung zu einer Straftat. Angefügt: E-Mail des Chemnitzer BAFöG-Amts, an welche das hier angefügte Formular des Chemnitzer Sozialamtes angefügt war, vom  14.10.2021:

    E-Mail mit Aufforderung zu Betrug in der Antragstellung, 14.10.2021

    Anhang der EMail.(Formular des Chemnitzer Sozialamtes, welches falsch ausgefüllt werden sollte)

    Die vorherige Kommunikation macht mehrfach klar, dass die Azubi zu ihren Eltern Kontakt hat und deren Aufenthaltsort und Adresse kennt. So dass es meiner Meinung nach seitens des Sozialamtes eine bewusste Aufforderung/Anstiftung zu einer Straftat ist (und kein zufällige Versehen) .

  9. Azubi:  Antragsabgabe: Nachdem es auch große Verwunderung an der Berufsschule gab, die auch der Meinung waren, dass sie nicht antragsberechtigt ist und der Antrag sinnlos ist, hat sie dann trotzdem das ausgefüllte Formular der Berufsschule erhalten und den Antrag mit folgendem Anschreiben abgegeben, in dem sie ablehnt, ihre Eltern zu verleugnen und nochmals bittet, dass sich die benachbarten Kolleg:innen der beiden Ämter bitte untereinander abstimmen. Schreiben zur Antragsabgabe (19.10.2021), mit expliziter Ablehnung der Falschangaben (Schreiben zur Antragsabgabe vom 19.10.2021, mit expliziter Ablehnung der Falschangabe).  Zusätzliche Information der Wohngeldstelle und wiederholte Bitte des Austausches zwischen den Kolleg:innen:

    E-Mail an Wohngelsstelle des Chemnitzer Sozialamtes 22.10.2021 (Klick für großes Bild)
  10. Wohngeldstelle: Jetzt, nachdem die Aufforderung zur Straftat seitens des Sozialamts nicht funktioniert hat und von der Azubi im Anschreiben zum Antrag thematisiert wurde, gibt es die allererste „bürgerfreundliche“ Rückmeldung seitens des Sozialamtes: Die Kolleg:innen können sich doch untereinander austauschen:

    E-Mail 25.10.2021, Austausch innerhalb des Sozialamtes doch möglich
  11.  BAföG Amt (Sozialamt): eingegangen am 5.11.2021, deshalb nachträgliche Ergänzug zu diesesm Beitrag: Ablehnung des BAföG-Antrags mit der Begründung, das die Azubi aus dem Senegal kommt (welche Überraschung). Das ist genau die Begründung die bereits seit Antragstellung im Wohngeldamt von der Azubi selbst vorgebracht hatte, warum sie die BAföG-Antragstellung für sinnlos hielt (sie Dokumente von 1.-10. !!!) Hier der Bescheid, der beweist, was für eine unglaubliche „moralische Sauerei“ hier durch das Chemnitzer Sozialamt praktiziert wurde: Ablehnungsbescheid, am 5.11.2021 bei der Azubi eingegangen, PDF
    Kommentar: als „Angeworbene“
  12. … wie geht es jetzt mit dem ursprünglichen Ausgangspunkt weiter, dem Wohngeldantrag … der nur wegen der Rundfunkgebühr gestellt wurde, wie wir uns erinnern, weiter ?

Es hätte so einfach sein können, ein kurzer Anruf oder Besuch von Frau Tröbs bei Frau Einenkel im „Nachbarzimmer“ und das gesamte hier beschriebene Thema wäre in 2 min. schon vor dem 27.9.2021 erledigt gewesen!!!

Was für eine Verschwendung an Lebenszeit, wieviel komplett unnötiger Ärger, Frust und Stress, mal von der Verschwendung von Steuergeldern für den gesamten sinnlosen Aufwand ganz abgesehen.

Meine Meinung zum Thema:

Diese gut integrierten jungen Frauen haben aufgrund ihres Migrationshintergrundes natürlich Angst etwas falsch zu machen und mit den Behörden in Konflikt zu kommen. Deshalb lassen sie sich vieles gefallen. Dies scheint sich in den Chemnitzer Ämtern herumgesprochen zu haben. Vermutlich wird nur diese „Schwäche“ ausgenutzt und es ist kein direkter vorsätzlicher Rassismus.

Ob diese Situation nun ausgenutzt wird, um die eigene Arbeit zu vereinfachen oder um die Personen zu schikanieren (also mehr oder weniger bewusst zu diskriminieren) ist letztendlich zweitrangig.

Betroffen sind in dem Fall (und in dem anderen BAföG-Fall im SWCZ) aber genau die Menschen mit Migrationshintergrund, die sich zum einen integrieren und zum anderen wichtige Berufe (mit Fachkräftemangel) erlernen, wie im hier beschriebenen Fall der Pflegefachfrau. Im konkreten Fall wurde die Betroffene sogar wegen des  Mangels an Pflegekräften angeworben.

In diesen Fällen ist unseren Chemnitzer Ämtern offensichtlich bewusst, dass hier keine Anwälte und Klagen drohen. Das wird scheinbar vermehrt ausgenutzt. Wenn potentiell ein rechtlicher Konflikt droht, reagieren Chemnitzer Ämter (nicht nur das Sozialamt) deutlich freundlicher und entgegenkommender. Es ist aber keine Lösung, wenn Chemnitzer:innen nur über Anwälte mit der Stadtverwaltung kommunizieren können, wenn sie „gleichberechtigt“ wahrgenommen und behandelt werden möchten.

Insofern ist selbst dieser krasse Fall nur die Spitze des Eisbergs.

Ein in den letzten 14-15 Jahren kontinuierlich gewachsenes Problem, nicht nur im Chemnitzer Sozialamt oder Gesundheitsamt, kann nicht von Personen gelöst werden, die selbst in diesem System „groß geworden sind“ und dies als „normal“ wahrnehmen und diese Entwicklung sogar gefördert haben.

Kommen wir noch kurz auf dieses konkrete Beispiel zurück:
Aus der Ferne könnte der ganze Ablauf auch so interpretiert werden, dass hier bewusst mit der Aufforderung zu einer Straftat, eine Falle gestellt werden sollte um einen Abschiebungsgrund zu erzeugen, da ja nun offensichtlich ist, dass die gesamte Aufforderung den BAföG-Antrag zu stellen, völlig unsinnig war und die Azubi den Ablehnungsgrund von Anfang an genannt hat, das Chemnitzer Sozialamt dies aber komplett ignoriert hat und stattdessen versucht hat, die Azubi in die Falle zu treiben.

Selbst wenn „Rassismus & Diskriminierung“ nicht die Ursache dieses Verhaltens des Chemnitzer Sozialamtes sind, macht es die Sache nicht besser. Das würde nämlich bedeuten, das „flächedeckend“ in wahrscheinlich vielen Prozessen über viele Einwohnergruppen in Chemnitz, solch ein unglaublicher, unsinniger, bürokratischer Wahnsinn seitens der Chemnitzer Stadtverwaltung „ausgeschüttet“ wird.
Statt 2 min Telefonat mit dem „Nachbarzimmer“ (wenn man das beim „Wohngeld“ schon nicht selber weiß, was die Azubi oder ihre Berufsschule sofort wussten) hätten diese schier unglaubliche Bürokratie inkl. der Aufforderung zur Straftat völlig überflüssig gemacht.

Welch riesige personelle Kapazität würde in der Chemnitzer Stadtverwaltung frei werden (in vielen Ämtern, denn dort ist es durchaus ähnlich wie im Sozialamt), für sinnvolle Tätigkeiten für ein „lebenswertes Chemnitz“, wenn solch Irrsinn unterbunden würde. Wer hat nicht schon das Jammern aus der Chemnitzer Stadtverwaltung von „Überlastung“ oder „Zeitmangel“ gehört. Dieses Beispiel zeigt sehr konkret, wo die riesigen Potentiale liegen und dass zur Verbesserung zusätzliches Personal oder mehr Geld, das komplett falsche Vorgehen ist. Das würde nur zu noch mehr solcher Bürokratie, wie in diesem Beispiel, führen! Im konkreten Fall ergäbe sich ein Einsparungspotential von sicherlich mehr als 98% an Arbeitszeit (vom Frust, Ärger und Stress mal abgesehen). Dieses Sozialamt (mit diesem Wahnsinn) wurde seit mehr als 7 Jahren von Cornelia Utech gestaltet!

Ich möchte das nicht für die Zukunft von Bildung, Sport, Kultur, Soziales und Gesundheit in Chemnitz.

Deshalb ist für „lebenswertes Chemnitz“ der Prozess zu einer bürgerorientierten Stadtverwaltung ein zentrales Thema (inkl. Servicegedanke  + Mitdenken + Eigeninitiative).

Stellungnahme von Frau Cornelia Utech erwünscht

Gerne veröffentliche ich hier auch eine Stellungnahme, Richtigstellung oder Gegendarstellung der Leiterin des Chemnitzer Sozialamtes, Frau Cornelia Utech zu diesem konkreten Beispiel, wie es dazu kommen konnte und  ob es gemeinsam mit dem zweiten Fall (bisher nur  intern im BAföG Amt des SWCZ bekannt) nur zufällig zwei zeitnahe Einzelfälle sind, die ich zufällig persönlich kenne.

Bisher (25.11.2021) habe ich keine Stellungnahme oder Antwort von Frau Utech erhalten.

 


Dieser Beitrag enthält persönliche Meinungen. Bilden Sie sich Ihre eigene Meinung. Eigenes (Mit)Denken sollte bei jedem Thema und Informationskanal die wichtigste Grundlage sein.  Der Beitrag „Desinformation (Fake News) aufdecken und einordnen“ (übrigens aus dem Wissensmanagement MOOC) kann bei der zukünftigen eigenen Meinungsbildung positiv unterstützen.